Räumung einer besetzten Liegenschaft nur nach Züricher Modell
Gemeinderat 23.7.2019
Vor einer Räumung muss hinreichend klar sein, dass die Liegenschaft unmittelbar nach der Räumung abgebrochen oder legal genutzt wird.
Deshalb beantragen wir:
Die Stadt schafft in Tübingen die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass eine polizeiliche Räumung einer besetzten Liegenschaft nach gültigem Strafantrag nur nach einem der folgenden drei Sachverhalte erfolgen darf:
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