Juni 2021

Porsche ist nicht klimafreundlich

Gerlinde Strasdeit, Fraktionsvorsitzende

Der Ältestenrat hat der Ansiedlung von Porsche in Bühl nicht zugestimmt. Die Mitteilung im Tagblatt-Übrigens ist unzutreffend. Es gab keinen Beschluss. Der Ältestenrat ist ein beratendes Gremium und nach Gemeindeordnung nicht befugt, Ja oder Nein zu Verkauf oder Änderung eines Bebauungsplans zu sagen.

Porsches Batterieproduktion für Rennwagen und Luxuskarossen ist in der Ökobilanz alles andere als klimafreundlich. Bevor Porsche der rote Teppich für eine flächenfressendes Industrieprojekt ausgerollt wird, verlangen wir Linke eine Behandlung im Ortschaftsrat Bühl und im Gemeinderat. Amazon und Technologiepark bekommen Parkhäuser in bester Aussichtslage. Porsches Tocherfirma Customscells darf mit Industrieproduktion in ein Gewerbegebiet. Bund und Land sponsern das Porsche-Vorhaben mit 60 Millionen Euro. Gleichzeitig wird die alleinerziehende Polo-Fahrerin zukünftig mit 360 Euro fürs Anwohnerparken belastet. Das alles spart zwar kein Gramm CO2; aber so bedient man Konzerne und zockt die kleinen Leute ab.

Resolution: Grundsteuer nicht mehr auf Mieter:innen umlegen

Die Linke-Fraktion beantragt eine Resolution des Tübinger Gemeinderats an die Bundesregierung:

Der Gemeinderat möge die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auffordern die Grundsteuer aus § 2 der Betriebskosten-Verordnung zu streichen.

Gemeinderatsabstimmung 10.6.2021: Für die Resolution an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag stimmten 26 Stadträt:innen aus AL/Grüne, SPD, FRAKTION, Linke inkl. OB Palmer bei 10 Gegenstimmen Tübinger Liste, CDU, FDP.

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Änderungsantrag zum Bürgerentscheid Innenstadtstrecke

Abstimmung im Gemeinderat am 10. Juni 2021: 7 JA-Stimmen von Linke und FRAKTION.

Änderungsantrag zur Fragestellung Beschlussantrag Punkt 1 der Vorlage 117/2021:

Beschlussantrag Punkt 1 (…) die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Frage: „Soll in Tübingen die Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn Neckaralb gebaut werden?“ beantragen wir folgende Änderung:

Neue Fassung:

„Soll in Tübingen die Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn Neckaralb mit der Streckenführung Karlstraße-Neckarbrücke-Mühlstraße gebaut werden?“

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