Resolution an die Bundesregierung zum qualifizierten Mietspiegel
Interfraktioneller Antrag:
Resolution an die Bundesregierung zum qualifizierten Mietspiegel:
Der Tübinger Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf den § 558 d BGB so zu verändern, dass für einen Mietspiegel und dessen Fortschreibung alle Mietverhältnisse und nicht nur die Neuverträge und Mieterhöhungsfälle der letzten vier Jahre einbezogen werden. Der Erfassungszeitraum aller Mieten muss auf mindestens zehn Jahre erweitert werden. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben geben ein verzerrtes Bild. Wir erinnern daran, dass bis 1982 („Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen“ vom 20.12.1982) alle freifinanzierten Wohnungen bei der Erstellung eines Mietspiegels berücksichtigt wurden und nicht nur diejenigen, bei denen die Mieten in den letzten Jahren verändert oder neu vereinbart wurden. Deshalb bildete bis 1982 die ortsübliche Vergleichsmiete das, was in einer Kommune tatsächlich bezahlt wurde, umfassender ab.
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