April 2018

Ergänzung der Zweckentfremdungsverordnung um Ferienwohnungen

Der Gemeinderat möge folgenden Ergänzungsantrag beschließen:
1. In der Zweckentfremdungsverbotssatzung unter §3 Zweckentfremdung von Wohnraum bei Punkt (1) „Zweckentfremdung von Wohnraum im Sinne dieser Satzung ist“ folgende Unterpunkte ergänzen:
Punkt 3 Wohnraum der zum Zwecke der wiederholten Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen verwendet wird und Punkt 4 Wohnraum der für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird“
2. eine Bilanz zur bisherigen Anwendung der Zweckentfremdungsverbotssatzung wird dem Gemeinderat vorgelegt, möglichst zeitnah (1.Halbjahr 2018).
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Leiharbeit verbieten

Bernhard Strasdeit, Kreisrat der Linken
Warum dürfen Zeitarbeitsfirmenwie Mumme bei Real in Weilheim Kassiererinnen wie Freiwild behandeln? Weil die „Gesetzeslücke“ im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Absicht war, um den Niedriglohnsektor weiter zu begünstigen. Betroffene sind deshalb oft auf Wohngeld angewiesen oder müssen gar beim Jobcenter aufstocken. Leiharbeit muss verboten werden oder darf zumindest nicht schlechter bezahlt werden als eine Festanstellung. Martin Rosemann und die SPD tragen die volle Mitschuld am Real-Skandal.
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