Boni für Erzieherinnen
Mittwochspalte 26.10.2016 im Schwäbischen Tagblatt
Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erneut klargestellt. Die Stadtverwaltung verspricht, dass bis Jahresende die Ein-bis Dreijährigen ausreichend versorgt sind. Gut, wenn das in unserer Stadt erreicht wird; aber schlecht, dass dies mit Überbelegungen auf dem Rücken der Beschäftigten passieren soll. Boni gibt es in Tübingen für Stadtwerkedirektoren aber leider nicht für Erzieherinnen.