Juni 2016

Ergänzungsantrag zum Antrag 24/2016 – Kosten der Schulessen

Gemeinderat 15.2.2016 – Antrag zum Schulessen

Ergänzungsantrag zum Antrag 24/2016
1. Es soll innovativ auf neuen Wegen die Schaffung eines städtischen Eigenbetriebs geprüft werden. Mit dem Auftrag der Versorgung der gesamten Schullandschaft. Die Integration von Menschen mit Behinderung wird rechtssicher kommunal geregelt und wird umgesetzt. Auftrag ist: An 5 Wochentagen mit Mittagessen, Snacks, Obst und Wasser die Schülerinnen und Schüler zu versorgen.
2. Ziel ist schrittweise ein Kostenloses Schulessen für alle Schüler*innen.
3. Die (Eltern-)Beiträge für das Schulessen dürfen den Betrag von maximal 3,50 € nicht weiter übersteigen. Der städtische Zuschuss soll mindestens 70 Cent betragen, jedoch so angehoben werden, dass essen für maximal 3,50€ ermöglicht wird.
4. In den Ausschreibungskonditionen für das Schulessenwird bei den Grundschulen von einer Bewertungskriterienverteilung von 70% Probeverkostung zu 30% Preis abgesehen und eine Verteilung von 50% Probeverkostung zu 50% Preis eingeführt.

Begründung:
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Wir schaffen das!

Felix Schreiber, Stadtrat der Linken
Felix Schreiber, Stadtrat der Linken
Die Situation in der Shedhalle ist nach wie vor schwierig. Besonders für kranke und traumatisierte Geflüchtete ist die Situation unerträglich. Die Aufenthaltsdauer ist nicht definiert, sie hängt vom Asylverfahren ab, dies kann zwei Jahre und länger dauern.

Ohne die ehrenamtlichen Helfer*innen ist eine Versorgung der Geflüchteten nicht möglich. Finanzielle Budgets für Freizeitaktivitäten, Supervision und Beratung für Unterstützer*innen fehlen häufig. Die Koordinationsstelle für diese Helfer*innen ist vakant, nachdem sie gerade mal vier Monate voll arbeitsfähig war.
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Grün-schwarzer Rotstift

Margrit Paal, Kreisrätin der LINKEN
Margrit Paal,
Kreisrätin der LINKEN
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Konsolidierungserfolge im Sinne der „schwarzen Null“ laut Landesrechnungshof durch Kürzungen bei den Kommunen erreicht. Die neuen Sparvereinbarungen der grün-schwarzen Landesregierung betreffen erneut den kommunalen Finanzausgleich für die Städte und Gemeinden.
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